Königshäuser

In jedem Jahr endet das Schützenfest mit dem Königsvogelschuss für das darauffolgende Jahr. In 2015 kam es zum ersten Mal seit wiederaufleben der Schützengesellschaft dazu, das sich niemand fand, der die Königswürde für das Jahr 2016 übernehmen wollte.

Hier ein Auszug aus unserer Satzung zum Thema Schützenkönig:

§ 5 Schützenkönig
1. Der Schützenkönig / in wird durch Vogelschuss ermittelt. Zugelassen ist jedes aktive Mitglied ab dem vollendeten 21. Lebensjahr.
2. Zum Schützenfest muss der Schützenkönig / in aufziehen und seine Residenz für die Dauer des Schützenfestes im Schützenbezirk (§ 1 Abs. 2) nehmen.
3. Zum Schützenfest muss der Schützenkönig / in eine neue Silberplakette in Abstimmung mit dem Vorstand der Gesellschaft stiften.
4. Zu offiziellen Veranstaltungen trägt der Schützenkönig / in das volle Königssilber. Zu Fremdveranstaltungen wird das persönliche Königssilber empfohlen.
5. Der männliche Schützenkönig zieht bei offiziellen Anlässen solo oder in Damenbegleitung (Königin) auf.
Die weibliche Schützenkönigin zieht bei offiziellen Anlässen solo oder in Herrenbegleitung (Schützenprinz) auf.
6. Die Zuordnung gilt gleichwohl für die Minister / in und den Königsoffizier / in wie unter Punkt 5 beschrieben
7. Von der Gesellschaft erhält der Schützenkönig / in eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe des aktuellen Jahreshauptversammlungsbeschluss.

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