In jedem Jahr endet das Schützenfest mit dem Königsvogelschuss für das darauffolgende Jahr. In 2015 kam es zum ersten Mal seit wiederaufleben der Schützengesellschaft dazu, das sich niemand fand, der die Königswürde für das Jahr 2016 übernehmen wollte.

Hier ein Auszug aus unserer Satzung zum Thema Schützenkönig:

§ 5 Schützenkönig

(1) 1Der Schützenkönig wird durch Vogelschuss ermittelt. 2Zugelassen ist jedes aktive Mitglied ab dem vollendeten 21. Lebensjahr.

(2) 1Zum Schützenfest muss der Schützenkönig aufziehen und seine Residenz für die Dauer des Schützenfestes im Schützenbezirk (§ 1 Abs. 1) nehmen. 2Über Ausnahmen vom Standort der Residenz im Schützenbezirk entscheidet die Generalversammlung mit dreiviertel der Stimmen der erschienenen Mitglieder.

(3) 1Zum Schützenfest muss der Schützenkönig eine neue Silberplakette in Abstimmung mit dem Vorstand der Schützengesellschaft stiften.

(4) 1Zu offiziellen Veranstaltungen trägt der Schützenkönig das volle Königssilber. 2Zu Fremdveranstaltungen wird das persönliche Königssilber empfohlen.

(5) 1Von der Schützengesellschaft erhält der Schützenkönig eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe des aktuellen Generalversammlungsbeschlusses.

(6) 1Ein Königshaus muss aus mindestens drei Personen (Schützenkönig und zwei Ministern) bestehen.